FAQ zum BSc Biowissenschaften

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 Wir haben häufig gestellte Fragen gesammelt und an dieser Stelle nach bestem Wissen und Stand der Dinge beantwortet. Die Angaben sind jedoch ohne Gewähr – rechtsgültig ist allein die für Sie geltende Studienordnung!

Inhaltsverzeichnis dieser Seite: 

Studienbeginn | Freies Studium | Teammanagement | Aktuelle Forschung | Einführung in wissenschaftliches Arbeiten | Bachelorarbeit | Klausuren | Übergang zum Master


Studienbeginn

Thema: Studienbeginn

Frage: Wie erkenne ich, was ich wie studieren kann?
Antwort: Um die Struktur Ihres Studiums kennen zu lernen, sollten Sie sich zuallererst die Studienordnung aus dem Netz herunterladen und lesen. Informationen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen sowie einen exemplarischen Studienverlaufsplan finden Sie am Ende der Studienordnung, zusätzliche Informationen zu den Modulen im Modulhandbuch. Details zu Zeit und Ort jeder Veranstaltung sind zu finden im Vorlesungsverzeichnis der Goethe Universität. Wichtig sind die ersten Termine, in der Regel Vorbesprechungen, in denen alle Details erklärt werden.

Frage: Ich bin Studienanfänger und benötige eine erste Orientierung
Antwort: Informieren Sie sich auf unseren Webseiten und besuchen Sie die Informationsveranstaltungen, die von der Fachschaft und von den Dozenten organisiert werden (z.B. den Welcome-Tag des Fachbereichs vor Semesterbeginn).

Frage: Ich bin erst später nach Frankfurt gekommen (Nachrücker), was kann ich tun?
Antwort: Für die Anmeldung zur Prüfung benutzen Sie den Anmeldebogen zur Bachelorprüfung, den Sie in den Briefkasten des Prüfungsamts einwerfen. Lesen Sie sich die für Sie gültige Studienordnung gründlich durch! Folgen Sie dem Stundenplan für das erste Semester! Für das Modul 1 wenden Sie sich an Dr. Markus Fauth. Studienberatung für Studienanfänger bieten Dr. Elke Schleucher und Dr. Anna Wittekindt an. Fragen Sie Kommilitonen, was wo stattfindet und was zu tun ist, damit Sie nicht noch mehr verpassen! Informieren Sie sich über Prüfungsbedingungen!

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Thema: Modul 16 – Freies Studium

Frage: Was kann als Freies Studium anerkannt werden?
Antwort: Fachlich nahe oder entfernte Angebote der Goethe Universität (Module aus benachbarten Studiengängen, Sprachkurse etc.) sowie Module anderer Universitäten im In- und Ausland; Gelände- oder Betriebspraktika, in Frankfurt oder anderswo, wobei die Tätigkeit einen naturwissenschaftlichen Bezug haben muss. Es wird empfohlen, die Modulplanung mit dem/der Modulbeauftragten abzusprechen. Sie können die 12 CP z.B. mit einem langen Praktikum (5 Wochen ganztägig) oder durch das Absolvieren mehrerer kleinerer Veranstaltungen (mehrere kürzere Praktika, kurzes Praktikum und dazu eine Vorlesung o. a. etc.) erreichen.

Grundsätzlich gelten zur Orientierung der CP-Berechnung folgende Anhaltspunkte (nicht bindend):
1 CP entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden (Präsenz- und Selbststudium)
1 SWS Vorlesung entsprechen 1,5 CPs
1 SWS Seminar entsprechen 2 CPs (umfangreiche Vorbereitung)
1 SWS Praktikum entsprechen 1 CP (mit Protokoll)
Eine Woche Gelände-/Labor-/Betriebs-Praktikum (Mo-Fr, je 8h) entsprechen 2,5 CPs, wenn ein ausführliches, wissenschaftliches Protokoll angefertigt wird.

Frage: Darf ich für die Tätigkeit, die ich für das Freie Studium anerkennen lassen möchte, bezahlt werden?
Antwort: Nein, für Studien- und Prüfungsleistungen dürfen Sie grundsätzlich nicht bezahlt werden.

Frage: Ich besuche eine Veranstaltung, für die keine CPs angegeben sind, was kann ich tun?
Antwort: Sie bitten um eine Bescheinigung mit Semesterwochenstunden (SWS).

Frage: Gibt es ein vorgedrucktes Formular für das Freie Studium, das ich meinem Praktikumsbetreuer zum Ausfüllen vorlegen muss?
Antwort: Nein, es gibt kein Formular dafür. Der*Die Praktikumsbetreuer*in schreibt einen Schein nach eigenem Ermessen, mit Angaben zu Namen der beteiligten Personen, Zeitraum, Tätigkeiten und Unterschrift. Sie benutzen dann für die Aufstellung der Scheine, die Sie geltend machen wollen für das Freie Studium, den Sammelbogen für Studiennachweise.

Frage: Wie lasse ich meine Leistungen für das Freie Studium anerkennen?
Antwort: Sie lassen sich die Module und andere Aktivitäten durch Scheine oder anders formatierte Bestätigungen vom Betreuer der Aktivität bescheinigen, mit Angaben zum zeitlichen Umfang der Tätigkeit, Thematik, Datum und Unterschrift.
Sie tragen eine oder mehrere Aktivitäten in den Sammelbogen für Studiennachweise ein, legen die Originale der Scheine dazu und kommen für eine Anerkennung in die Sprechstunde des Studiendekanatsreferentin (Dr. Elke Schleucher, Sprechstunde siehe rechts).


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Thema: Modul 17 – Teammanagement und Führungskompetenz

Frage: Ich möchte dieses Modul studieren, was soll ich tun?
Antwort: Wenden Sie sich an Dr. Peter Thalau.

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Thema: Modul 18 – Aktuelle Forschung

Frage: Wie kann ich dieses Modul studieren?
Antwort: Die Ringvorlesung „Forschung Frankfurt“ findet jedes Jahr im Sommersemester statt. Die Teilnahme wird nicht überprüft: Sie besuchen die Vorlesung in Ihrem eigenen Interesse, um sich zu informieren und ein Thema für Ihre Bachelorarbeit zu finden. Die Teilnahme an sieben Institutskolloquien oder anderen Vorträgen (s. u.) lassen Sie sich auf dem Testatbogen „Aktuelle Forschung“ bescheinigen. Auf demselben Formular wird auch testiert, dass sie im Rahmen eines Spezialisierungspraktikums einen englischsprachigen Vortrag gehalten haben.

Frage: Ich möchte an Institutskolloquien teilnehmen, habe aber diverse Termine und kann häufig nicht zu den Terminen der Institutsseminare im FB 15. Was soll ich machen?
Antwort: Sie können die Vorträge über mehrere Semester verteilt besuchen, Sie müssen diesen Aspekt des Moduls nicht in einem Semester abschließen. Zudem müssen es auch nicht immer nur Institutsseminare sein. Sie können auch Antrittsvorlesungen, andere wissenschaftliche Vorträge im Fachbereich 15 sowie wissenschaftliche Vorträge außerhalb des Fachbereichs 15 besuchen, solange sie inhaltlich mit Biologie zu tun haben und Ihren biologischen Interessen entsprechen.

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Thema: Modul 19 – Einführung in wissenschaftliches Arbeiten

Frage: Wie studiere ich dieses Modul?
Antwort: Für dieses Modul arbeiten Sie in dem Arbeitskreis der Professorin bzw. des Professors, bei der/dem Sie Ihre Bachelor-Arbeit anfertigen wollen. Mit ihr/ihm besprechen Sie gemeinsam die verschiedenen Elemente, die für den Abschluss dieses Moduls geleistet werden müssen.

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Thema: Bachelorarbeit

Frage: Wann entscheide ich mich für das Thema meiner Bachelorarbeit?
Antwort: Fast alle HochschullererInnen am Fachbereich haben sich darauf geeinigt erst ab November des 5. Fachsemesters Themen zu vergeben. Über die generelle Forschungsrichtung der Arbeitskreise können Sie sich bereits im Rahmen der Ringvorlesung "Forschung Frankfurt" im 4. Fachsemester oder auf den Seiten der HochschullehrerInnen informieren. 

Frage: Darf ich für die Arbeit, aus der meine Bachelorarbeit hervorgeht, bezahlt werden?
Antwort: Nein, für die Erstellung Ihrer Bachelorarbeit dürfen Sie nicht bezahlt werden, da es sich um eine Prüfungsleistung handelt.

Frage: Welche Vorgaben bezüglich Voraussetzungen, Formalitäten und Fristen muss ich beachten?
Antwort: Bitte lesen Sie § 33 der Bachelorordnung vom 13.09.2023 bzw. § 34 der Bachelorordnung vom 22.2.2026 mit der Änderung vom 16.07.2018. Vor Beginn müssen mindestens 120 CP nachgewiesen werden. Die Arbeit kann frühestens 6, spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeit beantragt werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrags beim Prüfungsamt. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie mit der Bachelorarbeit sobald es geht, bzw. nach Abschluss des Moduls 19 beginnen.

Frage: Kann ich die Bachelorarbeit auch in englischer Sprache abfassen?
Antwort: Ja, das ist möglich. Mit der Anmeldung der Bachelorarbeit können Sie beantragen, die Bachelorarbeit in englischer Sprache zu verfassen.

Frage: Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Antwort: Die Bachelorarbeit muss innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten beim Prüfungsamt eingereicht werden. Bei der Anmeldung erfolgt eine entsprechende Fristsetzung für die Abgabe durch das Prüfungsamt.

Frage: Wo muss ich die Bachelorarbeit einreichen?
Antwort: Die Arbeit ist beim Prüfungsamt Biowissenschaften abzuliefern, wobei es auf das Eingangsdatum ankommt. Wird die Arbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als nicht bestanden.

Frage: Muss ich die Bachelorarbeit unterschreiben?
Antwort: Auf der letzten Seite der Bachelorarbeit muss folgende Erklärung abgegeben und unterschrieben werden:
Ich erkläre hiermit, dass ich die Bachelorarbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel verfasst habe. Die Arbeit wurde noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung verwendet.

Frage: Wie viele Exemplare der Bachelorarbeit muss ich beim Prüfungsamt einreichen?
Antwort: Sie müssen drei Exemplare einreichen (für jedes Gutachten ein Exemplar und ein Exemplar für das Prüfungsamt).

Frage: Ich möchte eine externe Bachelorarbeit schreiben. Was muss ich dafür tun?
Antwort: Laut Studienordnung ist es grundsätzlich möglich, die Bachelorarbeit außerhalb des Fachbereichs Biowissenschaften, in einem anderen Fachbereich der Goethe-Universität Frankfurt oder an einer anderen Institution anzufertigen. Sie studieren das Fach Biowissenschaften, daher muss die Bachelorarbeit inhaltlich auf jeden Fall biologisch sein.
Wenn Sie eine externe Bachelorarbeit schreiben wollen, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Sie suchen sich einen externen Betreuer und machen mit ihm ein biologisches Thema aus.
  • Sie schreiben eine Projektbeschreibung (ca. 3 Seiten) und besprechen diese Projektbeschreibung mit Ihrem externen Betreuer.
  • Sie suchen einen zweiten, fachlich passenden Betreuer innerhalb des Fachbereichs Biowissenschaften, der mit dem Projekt und mit der Zweitbetreuung einverstanden ist.
  • Sie schreiben einen Brief (ohne Formular) an das Prüfungsamt, in dem Sie die externe Arbeit beantragen und begründen, weshalb Sie sie nicht im Fachbereich 15 anfertigen können. Sie unterschreiben diesen Brief. Sie lassen den externen und den internen Betreuer ihre Zustimmung zu dem Projekt und die Betreuung unterschreiben.
  • Sie schicken den Antrag zusammen mit der Projektbeschreibung ans Prüfungsamt.
  • Der Antrag wird von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan bearbeitet und Sie werden über das Ergebnis benachrichtigt.
  • Wichtig: Dieses Antrag muss bereits vor Beginn von Modul 19 gestellt werden, da dieses Modul als Vorbereitung auf die Bachelorarbeit in der selben Arbeitsgruppe (extern) absolviert wird.

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Thema: Klausuren

Frage: Muss ich zur Klausur (erster Versuch) antreten oder kann ich selbst entscheiden, ob ich einen Klausurtermin wahrnehme?
Antwort: Sie entscheiden selbst, wann Sie zum ersten Mal eine Klausur antreten. Wir empfehlen den Antritt zum ersten Klausurtermin, da Sie im Falle des Nicht-Bestehens eine zeitnahe Wiederholungsmöglichkeit haben.

Frage: Ich habe eine Klausur nicht bestanden. Muss ich unbedingt zum nächsten Termin (Nachschreibtermin oder Termin im Folgejahrgang) antreten?

Antwort: Ja. Für alle Studierenden des B.Sc. Biowissenschaften gilt:
„Eine nicht bestandene Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung ist zum nächsten Prüfungstermin zu wiederholen.“ Wenn Sie nicht zum Folgetermin antreten, gilt die Klausur als nicht bestanden.

Frage: Wie oft darf ich eine Klausur nicht bestehen?
Antwort: Nicht bestandene Modulprüfungsleistungen oder Modulteilprüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden. Diese Angabe bezieht sich auf die biologischen Fächer des Studiengangs B.Sc. Biowissenschaften. Wer eine Klausur beim dritten Versuch nicht bestanden hat, wird automatisch exmatrikuliert. In den nicht-biologischen Fächern (Chemie, Physik) können andere Regelungen gelten!

Frage: Muss ich mich zu den Klausuren anmelden?
Antwort: Sie melden sich einmal zu Studienbeginn im Prüfungsamt für die Bachelorprüfung an (Formular). Danach melden Sie sich für die einzelnen Modulprüfungen an oder nicht, je nachdem, was der Modulleiter Ihnen mitteilt (Anmeldung wie, ab wann, bis wann, bis wann Rücktrittsmöglichkeit). In den biologischen Fächern müssen Sie sich nicht extra anmelden, sondern können zum Klausurtermin einfach erscheinen.

Frage: Wie lauten die Wiederholungsregelungen bez. der Module Chemie und Physik (Module 2-4)?
Antwort: Für Nebenfächer gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fachbereiche, die die Nebenfächer anbieten. Bitte informieren Sie sich, indem Sie die entsprechenden Studienordnungen lesen, bzw. die entsprechenden Modulleiter fragen.

Frage: Wo findet man die Klausurergebnisse?
Ein Aushang der Prüfungsergebnisse ist aufgrund der EU DSGVO leider nicht mehr möglich. Bitte sehen Sie daher regelmäßig in ihren Noten-Account (QIS/LSF), denn dort werden die Ergebnisse bekannt gemacht.

Frage: Wo kann ich meine aktuellen Noten einsehen?
Antwort: Sie entnehmen Ihrem Account im Internet das Transcript of Records, in dem Ihre Noten verzeichnet sind. Manchmal fehlen im Transcript noch Noten von gerade geschriebenen Klausuren, was damit zusammenhängt, dass eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt wird.

Frage: Wie kann ich meine Klausur einsehen?
Antwort: Sie stellen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse einen schriftlichen formlosen Antrag (nicht per E-Mail) beim Prüfungsamt. Geben Sie dabei an, welchen Studiengang Sie studieren und welche Klausur (Datum und Modulbezeichnung) Sie einsehen möchten. In diesem Antrag muss gut leserlich Ihre E-Mail-Adresse stehen. Der für die Klausur verantwortliche Dozent informiert Sie dann über Ort und Termin der Klausureinsicht.

Frage: Wie läuft die Klausureinsicht ab?
Antwort:

  • Der Zeitraum für die Klausureinsicht dauert mindestens 60 Minuten.
  • Die angemeldeten Studierenden können in diesem Zeitraum beliebig kommen und gehen.
  • Es sind Skripte, Folien, Notizblätter und Bücher zugelassen.
  • Zum Schreiben von Notizen sind nur Bleistifte erlaubt.
  • Handys und Kameras sind nicht zugelassen.
  • Vergleichen und Austauschen der Klausuren und Unterhaltungen mit Kommilitonen sind erlaubt.
  • Fehler und Änderungen, die nicht sofort mit anwesenden promovierten Dozenten geklärt werden können, sind schriftlich beim entsprechenden Prüfer anzuzeigen.

Frage: Ich bin zum Klausurtermin krank. Was soll ich tun?
Antwort: Wenn Sie an dem Klausurtermin teilnehmen müssen um nicht durchzufallen, gehen Sie sofort zum Arzt und nehmen sie das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit mit. Lassen Sie sich krankschreiben und schicken das vom Arzt ausgefüllte Formular zur Prüfungsunfähigkeit (ärztliches Attest) umgehend („zeitnah“, d.h. innerhalb von drei Werktagen) an das Prüfungsamt.

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Thema: Übergang zum Master

Frage: Ich brauche eine Leistungsbescheinigung für meine Bewerbung für einen Master-Studiengang, was soll ich tun?
Antwort: In den meisten Fällen reicht die Bescheinigung (Transkript) aus dem LSF-System: Mit Ihrem HRZ-Login unter https://qis.server.uni-frankfurt.de anmelden. Unter Meine Funktionen finden Sie den Punkt Prüfungsverwaltung. (weitere Informationen unter http://www2.uni-frankfurt.de/46158139/010_GO und http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/admin/lsf/info_stud_pos.pdf. In Ausnahmefällen können Sie sich bezüglich dieser Bescheinigung an das Prüfungsamt wenden.

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Kontakt

Prüfungsamt

Ursula Feigenbutz
Biologicum, Campus Riedberg
Gebäudeteil D, EG, Raum 0.412
Max-von-Laue-Str. 13
60438 Frankfurt am Main

T +49 69 798-46473
E  Mail: pabio@bio.uni-frankfurt.de

Sprechzeiten
nach Absprache

Kontakt

Studienberatung BSc Biowissenschaften

Dr. Elke Schleucher
Studiendekanatsreferentin

Biologicum, Campus Riedberg
Flügel D, Raum 3.424
Max-von-Laue-Straße 13
60438 Frankfurt am Main

T +49 69 798-42277
E schleucher@bio.uni-frankfurt.de

Spechzeiten
nach Vereinbarung


Dr. Peter Thalau
Biologicum, Campus Riedberg
Flügel B, Raum-1.307
Max-von-Laue-Straße 13
60439 Frankfurt am Main

T +49 69 798-42086
E thalau@bio.uni-frankfurt.de

Spechzeiten
nach Vereinbarung