Molekulare Medizin (Master of Science)

Molekularemedi c

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Allgemeines Studienziel ist der Erwerb einer weiterführenden Ausbildung in den molekularen und zellulären Grundlagen der Funktionsweise menschlicher Organsysteme sowie der Pathogenese und Therapie menschlicher Erkrankungen. Einen Schwerpunkt der Ausbildung bilden hierbei die Gebiete Arzneimittelforschung, Herzkreislaufforschung und Onkologie/Immunologie. Die Studierenden sollen durch eine breite fachliche Ausbildung sowie Unterrichtung in unterschiedlichen methodischen und konzeptionellen Bereichen befähigt werden sowohl grundlagenwissenschaftliche als auch klinischtranslationale Forschung auf dem Gebiet der Molekularen Medizin eigenständig durchzuführen. Das Masterstudium Molekulare Medizin soll den Studierenden die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, das eigenständige wissenschaftliche Denken schulen sowie zu verantwortlichem Handeln als Wissenschaftler führen.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Studienordnung

Abschluss

Master of Science Molekulare Medizin

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester. 

Unterrichtssprache

Deutsch und Englisch

Studienbeginn

Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden.

Studienfachberatung

Dr. Janina Hintze
molmed@vrc.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • bestandene Bachelorprüfung im Studiengang Biomedizin oder Molekulare Medizin an einer deutschen Universität oder
    erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin an einer deutschen oder ausländischen Universität oder
    einen mindestens gleichwertigen Abschluss einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in Biochemie, Biowissenschaften, Molekularer Medizin, Biomedizin oder einer verwandten Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern besitzt oder
    einen mindestens gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. drei Studienjahren
  • Masterprüfung in gleicher Fachrichtung an einer anderen Universität nicht endgültig nicht bestanden und nicht den Prüfungsanspruch verloren. Gleiches gilt bei Masterprüfungen in verwandten Fachrichtungen, soweit vom Prüfungsausschuss eine entsprechende Übereinstimmung der Fachrichtungen festgestellt wird. Über nicht bestandene Masterprüfungen in gleicher oder verwandter Fachrichtung ist bei der Bewerbung zum Studium eine Erklärung abzugeben.
  • Englischkenntnisse (Niveau B1) sind nachzuweisen durch:
    1. das Abiturzeugnis oder Oberstufenzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als "ausreichend (4,0)" bzw. fünf Punkte sein darf, oder
    2. den Nachweis über fünfjährigen Schulunterricht in der englischen Sprache oder
    3. Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind, oder
    4. Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über Sprachkenntnisse, die durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder im Selbststudium erworben wurden, oder
    5. Zertifikate über einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis, oder
    6. Nachweis über einen TOEFL-Test (computerbasierter Score von mindestens 213, schriftlicher Test mit mindestens 550 Punkten) oder
    7. Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe I
  • Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
Auswahlverfahren

Für die Feststellung des Vorliegens der besonderen fachlichen Voraussetzungen wird ein Bewerbungsgespräch und ein kurzer schriftlicher Test durchgeführt.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
  • Nachweis der Englischkenntnisse
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    Nachweis von Deutschkenntnissen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum

01.04. - 15.06.

Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge


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