Vor dem Auslandsaufenthalt: Absprache Learning Agreement
Zur Anerkennung von Studienleistungen, die Sie im Zuge Ihres Auslandsaufenthaltes an einer Partneruniversität oder anderen Forschungseinrichtung erbracht haben, müssen Sie diese vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit der/dem jeweiligen Ansprechpartner*in absprechen (s.u.). Ihre Kursauswahl an der Partneruniversität sollte im sog. Learning Agreement (LA) dokumentiert werden. Bei Austauschsprogrammen wie Erasmus+ ist dies verpflichtend. Die Absprache ist natürlich erst nach der Zusage des jeweiligen Austauschplatzes sinnvoll!
Nach dem Auslandsaufenthalt: Anerkennung der erbrachten Studienleistungen Bitte klären Sie mit der/dem jeweiligen Ansprechpartner*in welche Leistungsnachweise zur Anerkennung vorgelegt werden müssen.
Ansprechpartner*in zur Erstellung des Learning Agreements und der Anerkennung der Studienleistungen:
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Bachelor Biowissenschaften und Lehramt (L3, L2, L5) |
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| - Anerkennung der Leistungen nach Rückkehr |
Prof. Dr. Paul Dierkes, AP: Dr. Anna Wittekindt, | |
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Master Physical Biology of Cells and Cell Interactions (PBioC) |
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Master Interdisciplinary Neurosciences |
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Master Molekulare Biowissenschaften / Molecular Biosciences |
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Master Ökologie und Evolution / Biodiversity and Ecosystem Health |
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Master Umweltwissenschaften (Environmental Sciences) |
Prof. Dr. Jörg Oehlmann |