N.B.: Universitätsweite Regelung im Krankheitsfall
Wenn Sie während einer Prüfungsperiode (Klausur, Anfertigung eines Protokoll oder der Masterarbeit...) erkranken, sind Sie verpflichtet, umgehend die nachstehende Bescheinigung an das Prüfungsamt zu schicken; andernfalls wird das Modul als nicht bestanden gewertet:
Semester 1
Semester 2-3
Semester 4
Externe Module sollten mindestens 8 Wochen im voraus beantragt werden
Leistungsbescheinigungen können Sie selbst ausdrucken:
https://qis.server.uni-frankfurt.de/qisserver/ >> Prüfungsverwaltung >> Prüfungsbescheinigungen