Prüfungsordnungen und Modulhandbücher

N.B. Universitätsweite Regelung im Krankheitsfall

  • Wenn Sie während einer Prüfungsperiode (Klausur, Protokollschreiben, Anfertigung der Masterarbeit...) erkranken, sind Sie verpflichtet, umgehend die nachstehende Bescheinigung an das Prüfungsamt zu schicken; andernfalls wird das Modul als nicht bestanden gewertet:

    Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) 

 

Für Studierende, die das MBT-Studium mit oder nach dem Wintersemester 2015-16 begonnen haben.

N.B. Gültig für das Angebot an Modulen jeweils aktuelle Modulhandbuch, nicht die Prüfungsordnung

 

Für Studierende, die das MBT-Studium zum Wintersemester 2014-15 oder zuvor begonnen haben