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FAQ M.Sc. Ökologie und Evolution
Anmeldung und Bewerbung zum Studium
Ihr Bachelor-Zeugnis liegt
zum Zeitpunkt
der
Bewerbung noch nicht vor?
Sie können
sich trotzdem für
den Studiengang bewerben – vgl. § 8 Abs. 8 der Studienordnung. Das Zeugnis muss allerdings spätestens
innerhalb des ersten Semesters bei der Gruppe Master-Zulassung und
International Admission im Original oder als beglaubigte Kopie per Post
eingereicht werden, andernfalls verlieren Sie den Anspruch auf den Studienplatz.
Die Unterlagen zur
Einschreibung (Bachelorzeugnisse), die noch eingereicht werden müssen, müssen
von den Studierenden selbst direkt an das Studierendensekretariat (sli-master@uni-frankfurt.de) übermittelt werden.
Ich
habe vorher nicht Biowissenschaften studiert. Was sind die Voraussetzungen für eine Zulassung
zum Masterstudiengang Ökologie und Evolution?
Sie können zum Studium zugelassen werden, wenn Sie einen mindestens gleichwertigen Abschluss in einer gleichen oder verwandten Fachrichtung vorweisen. Ob Ihre Fachrichtung mit dem Biologiestudium (nah genug) verwandt ist, entscheidet der Prüfungsausschuss. Sollten Sie durch ihren Abschluss nicht alle fachlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Absolvieren des Masterstudiengangs abdecken, kann der Prüfungsausschuss die Zulassung zum Masterstudium mit der Auflage verbinden, dass Sie noch weitere Studienleistungen aus dem Bachelor Biowissenschaften erbringen, die höchstens 30 CP betragen dürfen. Diese werden individuell auf Ihren bisherigen Studienverlauf abgestimmt. Sie müssen als Basiswissen mindestens die biologischen Grundkenntnisse der ersten zwei Fachsemester (Struktur u. Funktion der Organismen + Diversität der Organismen und Lebensräume) und die Kenntnisse aus den Pflichtvorlesungen in Ökologie, Evolution und Genetik sowie entweder in Molekularbiologie, Tier- oder Pflanzenphysiologie des Bachelorstudiengangs Biowissenschaften haben, damit Sie erfolgreich ihr Masterstudium absolvieren können. Ergibt die Prüfung Ihrer Unterlagen, dass Sie mehr als 30 CPs „nachstudieren“ müssten, können Sie leider nicht zugelassen werden.
Können meine Unterlagen vorab daraufhin geprüft werden, wie viele CPs ich als Nicht-Biologe eventuell „nachstudieren“ muss, damit sich meine Bewerbung überhaupt „lohnt“?
Nein, eine abschließende und rechtsverbindliche
Prüfung kann erst erfolgen, wenn Sie
sich mit allen notwendigen Unterlagen beworben haben. Sie können sich
aber selber an den
oben aufgeführten Kriterien orientieren, wenn Sie die
Modulbeschreibungen aus dem Bachelorstudiengang Biowissenschaften durchlesen.
Beginn des Studiums
Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Studium beginne?
Während des Studiums
Wie wähle ich meine Wahlpflichtmodule aus?
Alle “kompletten" Module umfassen 15-CP und setzen sich jeweils aus
einem Theorieblock (5 CP)-
und
ein Praxisblock
(10
CP) zusammen, die auch einzeln bestanden werden müssen und benotet werden.
Grundsätzlich ist
bei der Modulwahl zu beachten, Sie am Ende Ihres
Studiums jeweils mindestens ein Praxismodul mit der Zuordnung „Pflanzen und Pilze“ und „Tiere“
gewählt haben, diese sind jeweils ersetzbar
durch Organismen
übergreifende Module, die Sie als “Joker" einsetzen
können. Außerdem muss mindestens
ein Praxismodul die Kennzeichnung „Öko“ und mindestens
ein Praxismodul
die Kennzeichnung „Evo“ aufweisen. Die Verantwortung hierbei liegt bei
Ihnen. Bei der Modulplatzvergabe kann nicht überprüft werden, ob
jeder
einzelne Student diese Kriterien
erfüllt.
Wenn Sie lediglich das
Theoriemodul mit 5 CP besuchen möchten brauchen Sie sich
nicht zentral anzumelden. Da
diese Theoriemodule ohnehin Voraussetzung für
die Teilnahme am Praxismodul
sind, melden Sie sich einfach
bei den Modulleiter*innen. Die Wahl
des gesamten Moduls läuft zentral über das QIS (siehe auch Quicklink “Anmeldung
zu den Mastermodulen" auf der Homepage) und kann nicht direkt
über die Modulleiter*innen angemeldet werden. Die Verteilung der Plätze nimmt
die Studiengangskoordination nach Vorgaben des Prüfungsausschusses vor.
Insgesamt müssen Sie am Ende des Studiums mindestens drei Praxismodule absolviert haben. Das heißt, dass Sie (theoretisch) die übrigen CPs auch ausschließlich durch Theoriemodule (zu je 5 CP) erwerben können. Da die Theoriemodule aber zeitlich nicht aufeinander abgestimmt sind, wird dringend von einer „Stückelung“ abgeraten, um einen reibungslosen Studienablauf in der Regelstudienzeit zu gewährleisten. Im Einzelfall kann es nämlich sehr schwierig sein, in einer Semesterhälfte mehrere Theoriemodule nebeneinander zu belegen, bitte konsultieren Sie ggf. hierzu die zeitlichen Ankündigungen der Seminare und Vorlesungen im Vorlesungsverzeichnis. Sollten Sie dennoch in einem Fachgebiet „nur“ das Theoriemodul absolvieren wollen, melden Sie sich bitte direkt beim Veranstalter an.
Was passiert,
wenn ich an einer Klausur nicht teilnehmen kann?
Nach Beschluss des Senatis der Goethe-Universität gilt
bei einer Prüfungsunfähigkeit Folgendes:
Freies Modul (früher: Modul C)
Welche Möglichkeiten gibt es für das Freie
Modul?
Es gibt folgende Möglichkeiten:
1) ein
oder mehrere Optionalmodule mit insgesamt 15 CP und inhaltlichem Bezug zum Studiengang
Ökologie
und
Evolution, die außerhalb der
Studienordnung des M.Sc. Ökologie und Evolution in anderen
Masterstudiengängen angeboten werden (auch
an anderen Fachbereichen der Goethe
Universität oder an anderen, auch ausländischer Universitäten,
z.B. als ERASMUS-
Austauschstudent) (§ 9 Abs. 4).
Für die Durchführung und Bewertung dieser Module gelten
dann die Modulbeschreibungen der jeweiligen Studiengänge.
2) ein oder mehrere Praxismodule,
die unbezahlt außerhalb der Goethe-Universität absolviert
werden
(§10).
Damit diese Studienleistungen anerkannt werden können, ist in beiden Fällen VORHER eine Genehmigung einzuholen.
Fall 1: Optionalmodule
Wie
kann ich die Optionalmodule beantragen und wie wird es / werden sie anerkannt?
Sie schicken VOR der Durchführung des Moduls/ der Module einen
formlosen Antrag auf
Anerkennung des Moduls / der
Module als Freies Modul im Studiengang Ökologie und Evolution an den/die
Vorsitzende(n) des
Prüfungsausschusses des Studiengangs
Ökologie und Evolution und legen nach der Genehmigung und nach Absolvieren des Moduls/ der Module die originale(n)
Bescheinigung(en) des Moduls
bzw. der Module beim Prüfungsamt vor.
Wird
die Note (bzw. mehrere Noten) dieser Optionalmodule, falls diese benotet sind, für die Gesamtnote der Masterprüfung berücksichtigt?
Nein. Die Note kann aber auf Wunsch im Prüfungszeugnis
vermerkt werden.
Fall 2: Praxismodule
Ich
möchte als Freies Modul ein externes Betriebs-
oder Forschungspraktikum machen. Was muss
ich
dabei beachten?
In der Studienordnung (§ 10) wird auf die Modulbeschreibung verwiesen „Vor Beginn eines Betriebs- oder Forschungspraktikums ist eine vom zukünftigen Betreuer unterschriebene Projektskizze dem oder der Modulbeauftragten vorzulegen.“ Die Projektskizze sollte 2-3 Seiten lang sein, von dem Studierenden nach Rücksprache mit dem Betreuer selber geschrieben worden sein, ausreichende und nachvollziehbare Informationen zur inhaltlichen Ausrichtung der geplanten Tätigkeit enthalten und von Ihnen sowie Ihrem Betreuer (promoviert!) unterschrieben sein. Sie können nach der Vorlage und der (i.d.R. umgehenden) Genehmigung dieser Projektskizze durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses direkt mit Ihrem Praktikum beginnen.
Auch ein Forschungspraktikum oder eine große Exkursion mit wissenschaftlichem Anspruch an einer auswärtigen
Forschungseinrichtung ist in diesem Rahmen möglich.
Wie lange muss dieses
Praktikum dauern?
Das Praktikum muss mindestens
7 Wochen (inklusive Protokollphase) lang ganztägig durchgeführt werden, wenn 15 CPs dafür angerechnet werden
sollen. Wenn es nicht so lange dauert, ist die
Anzahl der CPs entsprechend geringer.
Wo und bei wem kann ich dieses Praktikum durchführen?
Es muss außerhalb der Universität stattfinden und die praktische Tätigkeit muss einen inhaltlichen Bezug zum Studiengang Ökologie und Evolution haben. Der Betreuer muss promoviert sein.
Wie kann mir das Praktikum als Freies Modul anerkannt werden?
Sie schreiben über das Praktikum ein Protokoll mit einer Erklärung über den
inhaltlichen Zusammenhang (Einleitung), die Methoden, Ergebnisse, Diskussion und Literaturhinweise. Das Protokoll sollte mindestens 15
Seiten umfassen. Dieses
Protokoll legen
Sie ihrem Betreuer
vor
als Voraussetzung für den
Erwerb der Bescheinigung. Ihr promovierter Betreuer muss
das Protokoll anerkennen
und schreibt eine Bescheinigung, in der neben
Ihrem Namen die Dauer und der Inhalt
(Titel) und Ort des Praktikums
genannt werden.
Sie schreiben einen formlosen
Antrag auf Anerkennung des Praktikums als Modul C im Studiengang Ökologie und Evolution, gerichtet an den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses des Studiengangs
Ökologie und Evolution, und legen
dazu die vor dem Praktikum eingeholte
Genehmigung durch den Vorsitzenden des PA,
die Bescheinigung des Betreuers und das vom Betreuer abgezeichnete
Protokoll vor. Den vollständigen Antrag schicken Sie an
den/die Vorsitzende(n) des
Prüfungsausschusses des Studiengangs
Ökologie und Evolution, an die Adresse des Prüfungsamts des Fachbereichs Biowissenschaften.
Der/die
Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses entscheidet über ihren
Antrag, in Zweifelsfällen
wird der Prüfungsausschuss eingebunden. Bei
Genehmigung wird das Prüfungsamt informiert und Sie finden
nach einer entsprechenden
Bearbeitungszeit einen Eintrag in Ihrem Transcript of Records.
Muss es ein 15 CP-Praktikum sein oder kann man auch kleinere Aktivitäten kombinieren?
Sie können
auch mehrere kleinere Praktika bzw. andere Lehrveranstaltungen zusammenstellen.
Wird ein Betriebs-
oder Forschungspraktikum im Rahmen des Freien Moduls benotet?
Nein.
Sie
können diese Modul nur
bestehen oder nicht bestehen.
Externe Masterarbeit
Ich
möchte eine Masterarbeit bei einem Professor oder einem habilitierten Wissenschaftler machen, der nicht an der Goethe-Universität beschäftigt ist, sondern an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung arbeitet. Was muss ich dafür tun?
Da das Modul „Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik“ unmittelbar auf die Masterarbeit vorbereiten soll, ist es notwendig, sich bereits die Durchführung dieses Moduls bei einem externen Betreuer vorab genehmigen zu lassen (sonst wird es möglicherweise nicht als Studienleistung anerkannt). Für beide Module („Einführung“ und Masterarbeit) benötigen Sie einen internen Betreuer im Institut für Ökologie, Evolution & Diversität, der fachlich Ihrem Thema nahe steht. Er wird einer der Gutachter Ihrer Masterarbeit sein. Diesen müssen Sie sich selber unter den Professoren des Instituts für Ökologie, Evolution und Diversität suchen.
Sie stellen einen formlosen Antrag auf Durchführung des Moduls „Einführung in die
wissenschaftliche Arbeitstechnik“ unter
Nennung des voraussichtlichen Titels der Masterarbeit,
der vom zukünftigen
externen Betreuer und dem internen
Betreuer gegengezeichnet ist, und reichen diesen beim Studiengangsleiter ein.
Nach dessen Bewilligung
können Sie zunächst das Praktikum „Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik“ in
dem von Ihnen gewählten externen
Arbeitskreis durchführen.
Die Bewertung des Protokolls
zum Modul „Einführung in die
wissenschaftliche Arbeitstechnik", die ja als
Prüfungsleitung in die Masterprüfung eingeht, erfolgt durch den
internen Betreuer; dieser kann sich
dabei
auf die Beurteilung des externen Betreuers stützen.
Für die Genehmigung der externen Masterarbeit selber erarbeiten Sie zusammen mit dem externen Betreuer unter Einbeziehung des internen Betreuers das Forschungsthema und schreiben ein Exposé, d.h. eine Projektbeschreibung von ca. 3-5 Seiten. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, aktuelle Literatur kennen, wissen wie man in wissenschaftlichen Arbeiten zitiert und methodisch darstellen können, was Sie vorhaben. Beide Betreuer unterschreiben, dass sie mit diesem Vorhaben einverstanden sind.
Sie können
dieses Exposé im Rahmen
des
sechswöchigen Praktikums „Einführung in
die wissenschaftliche Arbeitstechnik“ erarbeiten. Sie reichen
das Exposé dann beim Studiengangsleiter ein, zusammen mit einem Antrag auf
Genehmigung einer externen Masterarbeit.
Die Genehmigung der
externen
Masterarbeit kann schnell gehen, wenn das Exposé inhaltlich und
formal
wissenschaftlichen Ansprüchen
genügt.
Kann ich die Masterarbeit auch an einer anderen Universität unter Anleitung eines dortigen Hochschullehrers durchführen?
Nein; Hochschullehrer
anderer Universitäten sind für die Ausgabe von Themen
für
Masterarbeiten
nicht vorgesehen
und der Prüfungsausschuss
hat beschlossen, dass
Masterarbeiten
an anderen Universitäten nicht bewilligt werden. Hiervon nicht betroffen sind (interne) Masterarbeiten, die
unter
der Federführung und Anleitung
von hiesigen,
prüfungsberechtigten Hochschullehrern
ausgegeben werden
und die in Kooperation mit Hochschullehrern
anderer Universitäten stattfinden sollen.
In jedem Einzelfall
entscheidet der Studiengangsleiter über die Zulassung zu solchen
Masterarbeiten.
Dr. Sabrina Schiwy
Studiengangskoordinatorin
Biologicum, Campus Riedberg
Flügel C, Raum 3.318
Max-von-Laue-Str. 13
60438 Frankfurt am Main
T +49 69 798-42173
Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung
E-Mail schiwy@bio.uni-frankfurt.de
Sandra Luckert
Biozentrum, Campus Riedberg
Gebäude N 101, Raum 1.07
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main
T +49 69 798-46475
F +49 69 798-46470
Sprechzeiten:
Di. und Do. 12-14 Uhr mit vorheriger Terminvergabe
E-Mail pabio2@bio.uni-frankfurt.de