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FAQ zum Masterstudiengang Ökologie und Evolution

Eine aktuelle PDF-Version der FAQ finden Sie hier.

FAQ M.Sc. Ökologie und Evolution


Anmeldung und Bewerbung zum Studium


Ihr Bachelor-Zeugnis liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor?


Sie können sich trotzdem für den Studiengang bewerben vgl. § 8 Abs. 8 der Studienordnung. Das Zeugnis muss allerdings spätestens innerhalb des ersten Semesters bei der Gruppe Master-Zulassung und International Admission im Original oder als beglaubigte Kopie per Post eingereicht werden, andernfalls verlieren Sie den Anspruch auf den Studienplatz.

Die Unterlagen zur Einschreibung (Bachelorzeugnisse), die noch eingereicht werden müssen, müssen von den Studierenden selbst direkt an das Studierendensekretariat (sli-master@uni-frankfurt.de) übermittelt werden.



Ich habe vorher nicht Biowissenschaften studiert. Was sind die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Masterstudiengang Ökologie und Evolution?


Sie können zum Studium zugelassen werden, wenn Sie einen mindestens gleichwertigen Abschluss in einer gleichen oder verwandten Fachrichtung vorweisen. Ob Ihre Fachrichtung mit dem Biologiestudium (nah genug) verwandt ist, entscheidet der Prüfungsausschuss. Sollten Sie durch ihren Abschluss nicht alle fachlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Absolvieren des Masterstudiengangs abdecken, kann der Prüfungsausschuss die Zulassung zum Masterstudium mit der Auflage verbinden, dass Sie noch weitere Studienleistungen aus dem Bachelor Biowissenschaften erbringen, die höchstens 30 CP betragen dürfen. Diese werden individuell auf Ihren bisherigen Studienverlauf abgestimmt. Sie müssen als Basiswissen mindestens die biologischen Grundkenntnisse der ersten zwei Fachsemester (Struktur u. Funktion der Organismen + Diversität der Organismen und Lebensräume) und die Kenntnisse aus den Pflichtvorlesungen in Ökologie, Evolution und Genetik sowie entweder in Molekularbiologie, Tier- oder Pflanzenphysiologie des Bachelorstudiengangs Biowissenschaften haben, damit Sie erfolgreich ihr Masterstudium absolvieren können. Ergibt die Prüfung Ihrer Unterlagen, dass Sie mehr als 30 CPs nachstudieren“ müssten, können Sie leider nicht zugelassen werden.


Können meine Unterlagen vorab daraufhin geprüft werden, wie viele CPs ich als Nicht-Biologe eventuell „nachstudieren muss, damit sich meine Bewerbung überhaupt lohnt“?


Nein, eine abschließende und rechtsverbindliche Prüfung kann erst erfolgen, wenn Sie sich mit allen notwendigen Unterlagen beworben haben. Sie können sich aber selber an den oben aufgeführten Kriterien orientieren, wenn Sie die Modulbeschreibungen aus dem Bachelorstudiengang Biowissenschaften durchlesen.


Beginn des Studiums


Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Studium beginne?


  • Da sogleich die erste Modulprüfung am Ende der ersten Semesterhälfte für die Masternote zählt, ist es notwendig, dass Sie den Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung stellen. Dafür gibt es ein Formular auf der Homepage des Studiengangs. Das drucken Sie aus, füllen es aus, unterschreiben es und geben es im Prüfungsamt ab
  • Zudem sollten Sie sich in die Mailingliste des Studiengangs (https://dlist.server.uni-frankfurt.de/mailman/listinfo/msc_eco_evo) eintragen, damit Sie Mails mit aktuellen Informationen erhalten.
  • Grundsätzlich lohnt es sich, wenn Sie die Studienordnung in Ruhe lesen und sich mit den Inhalten der Homepage vertraut machen!


Während des Studiums


Wie wähle ich meine Wahlpflichtmodule aus?


Alle “kompletten" Module umfassen 15-CP und setzen sich jeweils aus einem Theorieblock (5 CP)- und ein Praxisblock (10 CP) zusammen, die auch einzeln bestanden werden müssen und benotet werden.

Grundsätzlich ist bei der Modulwahl zu beachten, Sie am Ende Ihres Studiums jeweils mindestens ein Praxismodul mit der Zuordnung Pflanzen und Pilze“ und Tiere“ gewählt haben, diese sind jeweils ersetzbar durch Organismen übergreifende Module, die Sie als “Joker" einsetzen können. Außerdem muss mindestens ein Praxismodul die Kennzeichnung „Öko und mindestens ein Praxismodul die Kennzeichnung Evo aufweisen. Die Verantwortung hierbei liegt bei Ihnen. Bei der Modulplatzvergabe kann nicht überpft werden, ob jeder einzelne Student diese Kriterien erfüllt.

Wenn Sie lediglich das Theoriemodul mit 5 CP besuchen möchten brauchen Sie sich nicht zentral anzumelden. Da diese Theoriemodule ohnehin Voraussetzung für die Teilnahme am Praxismodul sind, melden Sie sich einfach bei den Modulleiter*innen. Die Wahl des gesamten Moduls läuft zentral über das QIS (siehe auch Quicklink “Anmeldung zu den Mastermodulen" auf der Homepage) und kann nicht direkt über die Modulleiter*innen angemeldet werden. Die Verteilung der Plätze nimmt die Studiengangskoordination nach Vorgaben des Prüfungsausschusses vor. 

Insgesamt müssen Sie am Ende des Studiums mindestens drei Praxismodule absolviert haben. Das heißt, dass Sie (theoretisch) die übrigen CPs auch ausschließlich durch Theoriemodule (zu je 5 CP) erwerben können. Da die Theoriemodule aber zeitlich nicht aufeinander abgestimmt sind, wird dringend von einer Stückelung abgeraten, um einen reibungslosen Studienablauf in der Regelstudienzeit zu gewährleisten. Im Einzelfall kann es nämlich sehr schwierig sein, in einer Semesterhälfte mehrere Theoriemodule nebeneinander zu belegen, bitte konsultieren Sie ggf. hierzu die zeitlichen Anndigungen der Seminare und Vorlesungen im Vorlesungsverzeichnis. Sollten Sie dennoch in einem Fachgebiet nur“ das Theoriemodul absolvieren wollen, melden Sie sich bitte direkt beim Veranstalter an.

Was passiert, wenn ich an einer Klausur nicht teilnehmen kann?


Nach Beschluss des Senatis der Goethe-Universität gilt bei einer Prüfungsunfähigkeit Folgendes:


  • Studierende müssen die Gründe für das Versäumnis oder den Abbruch der Prüfung (Klausur, Bachelor-, Masterarbeit, mündliche Prüfung usw.) innerhalb von drei Werktagen nach der Prüfung geltend und glaubhaft machen.
  • Es muss das Formular benutzt werden, um die Prüfungsunfähigkeit zu attestieren. Eine die Standard-Krankschreibung (von /bis) reicht nicht aus! (https://www.uni-frankfurt.de/58377096/1_%C3%84S_Rahmenordnung_25_02_2015_zur_Ver%C3%B6ffentlichung_mit_Datum.pdf)
  •  Wichtig: das Formular über die Prüfungsunfähigkeit muss innerhalb von drei Werktagen (Samstag zählt als Werktag)  bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt eingehen. Es kommt also darauf an, dass das ausgefüllte Formular über die Prüfungsunfähigkeit rechtzeitig in Ihrem Prüfungsamt vorliegt.
  •   Wird das Formular zur Prüfungsunfähigkeit später eingereicht, gilt die entsprechende Prüfung als nicht bestanden!

Freies Modul (früher: Modul C)


Welche Möglichkeiten gibt es für das Freie Modul?


Es gibt folgende glichkeiten:

1)   ein oder mehrere Optionalmodule mit insgesamt 15 CP und inhaltlichem Bezug zum Studiengang Ökologie und Evolution, die außerhalb der Studienordnung des M.Sc. Ökologie und Evolution in anderen Masterstudiengängen angeboten werden (auch an anderen Fachbereichen der Goethe Universität oder an anderen, auch ausländischer Universitäten, z.B. als ERASMUS- Austauschstudent) 9 Abs. 4). Für die Durchführung und Bewertung dieser Module gelten dann die Modulbeschreibungen der jeweiligen Studiengänge.

2)    ein oder mehrere Praxismodule, die unbezahlt aerhalb der Goethe-Universität absolviert werden (§10).


Damit diese Studienleistungen anerkannt werden können, ist in beiden Fällen VORHER eine Genehmigung einzuholen.


Fall 1: Optionalmodule


Wie kann ich die Optionalmodule beantragen und wie wird es / werden sie anerkannt?


Sie schicken VOR der Durchführung des Moduls/ der Module einen formlosen Antrag auf Anerkennung des Moduls / der Module als Freies Modul im Studiengang Ökologie und Evolution an den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses des Studiengangs Ökologie und Evolution und legen nach der Genehmigung und nach Absolvieren des Moduls/ der Module die originale(n) Bescheinigung(en) des Moduls bzw. der Module beim Prüfungsamt vor.



Wird die Note (bzw. mehrere Noten) dieser Optionalmodule, falls diese benotet sind, für die Gesamtnote der Masterprüfung berücksichtigt?


Nein. Die Note kann aber auf Wunsch im Prüfungszeugnis vermerkt werden.


Fall 2: Praxismodule


Ich möchte als Freies Modul ein externes Betriebs- oder Forschungspraktikum machen. Was muss ich dabei beachten?


In der Studienordnung (§ 10) wird auf die Modulbeschreibung verwiesen Vor Beginn eines Betriebs- oder Forschungspraktikums ist eine vom zunftigen Betreuer unterschriebene Projektskizze dem oder der Modulbeauftragten vorzulegen.“ Die Projektskizze sollte 2-3 Seiten lang sein, von dem Studierenden nach Rücksprache mit dem Betreuer selber geschrieben worden sein, ausreichende und nachvollziehbare Informationen zur inhaltlichen Ausrichtung der geplanten Tätigkeit enthalten und von Ihnen sowie Ihrem Betreuer (promoviert!) unterschrieben sein. Sie können nach der Vorlage und der (i.d.R. umgehenden) Genehmigung dieser Projektskizze durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses direkt mit Ihrem Praktikum beginnen.

Auch ein Forschungspraktikum oder eine große Exkursion mit wissenschaftlichem Anspruch an einer auswärtigen Forschungseinrichtung ist in diesem Rahmen möglich.


Wie lange muss dieses Praktikum dauern?


Das Praktikum muss mindestens 7 Wochen (inklusive Protokollphase) lang ganztägig durchgeführt werden, wenn 15 CPs dafür angerechnet werden sollen. Wenn es nicht so lange dauert, ist die Anzahl der CPs entsprechend geringer.


Wo und bei wem kann ich dieses Praktikum durchführen?


Es muss außerhalb der Universität stattfinden und die praktische Tätigkeit muss einen inhaltlichen Bezug zum Studiengang Ökologie und Evolution haben. Der Betreuer muss promoviert sein.


Wie kann mir das Praktikum als Freies Modul anerkannt werden?


Sie schreiben über das Praktikum ein Protokoll mit einer Erklärung über den inhaltlichen Zusammenhang (Einleitung), die Methoden, Ergebnisse, Diskussion und Literaturhinweise. Das Protokoll sollte mindestens 15 Seiten umfassen. Dieses Protokoll legen Sie ihrem Betreuer vor als Voraussetzung für den Erwerb der Bescheinigung. Ihr promovierter Betreuer muss das Protokoll anerkennen und schreibt eine Bescheinigung, in der neben Ihrem Namen die Dauer und der Inhalt (Titel) und Ort des Praktikums genannt werden.

Sie schreiben einen formlosen Antrag auf Anerkennung des Praktikums als Modul C im Studiengang Ökologie und Evolution, gerichtet an den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses des Studiengangs Ökologie und Evolution, und legen dazu die vor dem Praktikum eingeholte Genehmigung durch den Vorsitzenden des PA, die Bescheinigung des Betreuers und das vom Betreuer abgezeichnete Protokoll vor. Den vollständigen Antrag schicken Sie an den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses des Studiengangs Ökologie und Evolution, an die Adresse des Prüfungsamts des Fachbereichs Biowissenschaften.

Der/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses entscheidet über ihren Antrag, in Zweifelsfällen wird der Prüfungsausschuss eingebunden. Bei Genehmigung wird das Prüfungsamt informiert und Sie finden nach einer entsprechenden Bearbeitungszeit einen Eintrag in Ihrem Transcript of Records.


Muss es ein 15 CP-Praktikum sein oder kann man auch kleinere Aktivitäten kombinieren?


Sie können auch mehrere kleinere Praktika bzw. andere Lehrveranstaltungen zusammenstellen.


Wird ein Betriebs- oder Forschungspraktikum im Rahmen des Freien Moduls benotet?


Nein. Sie können diese Modul nur bestehen oder nicht bestehen.


Externe Masterarbeit


Ich möchte eine Masterarbeit bei einem Professor oder einem habilitierten Wissenschaftler machen, der nicht an der Goethe-Universität beschäftigt ist, sondern an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung arbeitet. Was muss ich dafür tun?


Da das Modul Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik“ unmittelbar auf die Masterarbeit vorbereiten soll, ist es notwendig, sich bereits die Durchführung dieses Moduls bei einem externen Betreuer vorab genehmigen zu lassen (sonst wird es glicherweise nicht als Studienleistung anerkannt). Für beide Module (Einführung und Masterarbeit) benötigen Sie einen internen Betreuer im Institut für Ökologie, Evolution & Diversit, der fachlich Ihrem Thema nahe steht. Er wird einer der Gutachter Ihrer Masterarbeit sein. Diesen müssen Sie sich selber unter den Professoren des Instituts für Ökologie, Evolution und Diversität suchen.

Sie stellen einen formlosen Antrag auf Durchführung des Moduls Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik“ unter Nennung des voraussichtlichen Titels der Masterarbeit, der vom zukünftigen externen Betreuer und dem internen Betreuer gegengezeichnet ist, und reichen diesen beim Studiengangsleiter ein. Nach dessen Bewilligung können Sie zunächst das Praktikum „Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik“ in dem von Ihnen gewählten externen Arbeitskreis durchführen. Die Bewertung des Protokolls zum Modul Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik", die ja als Prüfungsleitung in die Masterprüfung eingeht, erfolgt durch den internen Betreuer; dieser kann sich dabei auf die Beurteilung des externen Betreuers stützen.

Für die Genehmigung der externen Masterarbeit selber erarbeiten Sie zusammen mit dem externen Betreuer unter Einbeziehung des internen Betreuers das Forschungsthema und schreiben ein Exposé, d.h. eine Projektbeschreibung von ca. 3-5 Seiten. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, aktuelle Literatur kennen, wissen wie man in wissenschaftlichen Arbeiten zitiert und methodisch darstellen können, was Sie vorhaben. Beide Betreuer unterschreiben, dass sie mit diesem Vorhaben einverstanden sind.

Sie können dieses Expo im Rahmen des sechswöchigen Praktikums Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik“ erarbeiten. Sie reichen das Expo dann beim Studiengangsleiter ein, zusammen mit einem Antrag auf Genehmigung einer externen Masterarbeit.

Die Genehmigung der externen Masterarbeit kann schnell gehen, wenn das Exposé inhaltlich und formal wissenschaftlichen Anspchen genügt.


Kann ich die Masterarbeit auch an einer anderen Universität unter Anleitung eines dortigeHochschullehrers durchführen?


Nein; Hochschullehrer anderer Universitäten sind für die Ausgabe von Themen für Masterarbeiten nicht vorgesehen und der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass Masterarbeiten an anderen Universitäten nicht bewilligt werden. Hiervon nicht betroffen sind (interne) Masterarbeiten, die unter der Federführung und Anleitung von hiesigen, prüfungsberechtigten Hochschullehrern ausgegeben werden und die in Kooperation mit Hochschullehrern anderer Universitäten stattfinden sollen. In jedem Einzelfall entscheidet der Studiengangsleiter über die Zulassung zu solchen Masterarbeiten.

Studiengangs-koordination

Dr. Sabrina Schiwy

Studiengangskoordinatorin

Biologicum, Campus Riedberg
Flügel C, Raum 3.318
Max-von-Laue-Str. 13
60438 Frankfurt am Main

T +49 69 798-42173

Sprechzeiten:

Nach Vereinbarung

E-Mail schiwy@bio.uni-frankfurt.de

Prüfungsamt

Sandra Luckert

Biozentrum, Campus Riedberg
Gebäude N 101, Raum 1.07
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt am Main

T +49 69 798-46475

F +49 69 798-46470 

Sprechzeiten:  

Di. und Do. 12-14 Uhr mit vorheriger Terminvergabe 

E-Mail pabio2@bio.uni-frankfurt.de